GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Haners Überdachung
Gewährleistungsvereinbarung:
Für alle von uns montierten Elemente – ausgenommen Elektro- und Verschleißteile – übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht von 12 Monaten.
Auf sämtliche Aluminium erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahren vom Hersteller.
Besondere Vereinbarungen:
Folgeleistungen wie Halogenstrahler oder dergleichen werden gesondert berechnet. Sie sind im umseitigen Liefer- und Montageumfang nicht enthalten. Erforderliche Fundamentarbeiten sind im Lieferumfang enthalten. Die Beschaffung von Baugenehmigungen ist nicht Gegenstand des beschriebenen Lieferumfangs.
Zahlung:
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort in BAR oder Online-Überweisung nach Lieferung zahlbar.
Baugenehmigung:
Kalt -Wintergärten und Überdachungen,Carport, sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Beschaffung der Baugenehmigung liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und Zahlung.
Haners -ÜBERDACHUNG behält sich vor, bei technischer Undurchführbarkeit von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keine Ansprüche aus diesem Vertrag. Für die Montage benötigte Strom- und Wasseranschlüsse werden vom Besteller zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber bevollmächtigt hiermit die in seinem Haus lebenden Personen wie Ehefrau, Mieter, Eltern u.ä. zur Abnahme der gelieferten bzw. montierten Elemente.
MONTAGEBEDINGUNGEN
- Für die Ausführung der Montage gelten die folgenden Bedingungen:
Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Er ist verpflichtet dem Lieferanten die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.
2.Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen vorausgesetzt. Der Bauplatz muss gut zugänglich sein und darf keine Hindernisse aufweisen. Wo Fundamentblöcke gesetzt werden, müssen Pflaster, Asphalt oder andere Beläge vom Käufer entfernt worden sein. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. Die Wiederherstellung von Pflaster und/ oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer. Soweit Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des Käufers vom Lieferanten oder einer von diesem beauftragten Montagefirma gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten durch diesen bzw. die Montagefirma mit ausgeführt werden. Soweit die Montagefirma durch den Käufer beauftragt wird, entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem Käufer und der mit der Durchführung der zusätzlichen Arbeiten beauftragten Montagefirma.
3.Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat der Lieferant nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat der Lieferant insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentli- chen Pflichten einzustehen.
4.Der Käufer versichert mit seiner Unterschrift, soweit er als Grundstückseigentümer zeichnet, in seiner Verfügungsmacht über das Grundstück und in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt zu sein, im Übrigen vom Eigentümer bevollmächtigt zu sein.
5.Der Käufer muss keinen Urlaub für die Montage der Produkte des Lieferanten nehmen. Sollte der Käufer dies tun, weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass dies allein seine Entscheidung ist und für die Montage absolut unnötig ist. Dementsprechend werden für verschobene Montagetermine, gleich aus welchem Grund, auch keinerlei Rückvergütungen oder Schadenersatz für aufgewendeten Urlaub o. ä. erstattet.
6.Terrassenmöbel, Blumenkübel und ähnliches Zubehör ist vom Käufer von der Baustelle zu entfernen. Sollte dies nicht der Fall sein, übernimmt der Lieferant keinerlei Haftung für entsprechende Beschädigungen. Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten wird entweder die Montage abgebrochen und eine Fehlmontage berechnet oder die entsprechenden Hecken- und Baumschnitte durch den Lieferanten ausgeführt und dem Käufer mit Stundenlohn berechnet.
7.Die Anzahl der Pfosten des Terrassendachs wird ausschließlich durch die Statik bestimmt. Sollte die Anzahl der Pfosten bedingt durch die Statik von der Anzahl der Pfosten im Auftrag abweichen, so wird die Anzahl der Pfosten gemäß Statik verbaut. Dies begründet kein Recht des Kunden auf Mängelrüge oder Rücktritt vom Vertrag, ebenso wenig wie ein Recht auf Minderung des Kaufpreises.
- Die Glasstärke (8/10mm) wird ausschließlich durch den Lieferanten und/oder durch gesetzliche und statische Vorgaben definiert. Eine anders verbaute Glasstärke im Produkt als im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist kein Mangel und berechtigt auch nicht zur Minderung und/oder Einbehaltung von Zahlungen, da immer die gesetzlichen und statischen Vorgaben eingehalten werden müssen.
- Der Anschluss von elektrischen Anlagen und/oder die Fertigstellung des Bodenbelages bzw. Anpflasterung von Pfosten ist ein anderes Gewerk als das des Lieferanten, dieses darf der Lieferant nicht ausführen. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen. Ebenso wenig wird der Aushub von durch die Firma erstellten Fundamenten entsorgt, dies ist ebenfalls bauseits zu erledigen. Aus technischen Gründen können dimmbare LED nach dem Ausschalten weiter glimmen, dies ist technisch bei den aufgrund der Größe verwendeten Bauteilen anders nicht lösbar und stellt weder einen Mangel noch einen Reklamationsgrund dar.
- Können Montagen wetterbedingt nicht durchgeführt werden (Frost bei Fundamentsetzung, etc.), besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann sobald das Wetter es zulässt durch die Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma ist ein entsprechender Zeitpuffer zu gewähren.
- Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.
ALLGEMEIN Information:
Wir bitten Sie, Ihre Terrasse für die Montage frei zugänglich zu machen!
Für Schäden die durch Nichtbeachtung dieser Aufforderung entstehen, übernehmen wir keine Haftung!
Aus Sicherheitsgründen ist es von Vorteil, Schneefänger auf dem Dach des Hauses zu montieren, da eine zu große Schneelast Materialschäden an Ihrer Überdachung verursachen kann.
Zum Beratung fahren wir max. 200 km Entfernung.
Erklärung:
Sie haben von uns 10Jahre Garantie auf das Aluminiumgestell.
Eine Garantie für das Glas können wir und auch die Gläserei als Lieferant der Gläser nicht geben.
Ein Garantiefall würde dann sein, wenn innerhalb 1 Woche nach Montage ein sogenannter „Verspannungsriss“ eintretten würde.
Nach einer längeren Zeit als einer Woche tretten keine Verspannungsrisse mehr auf, denn sollte das Glas von Anfang an nicht korrekt aufliegen würde es gleich nach der MontageReissen bekommen da die Gläser oben mit Deckleisten befestigt werden.
Da dieser Zeitraum überschritten wurde und es sich dadurch um keine sogenannten „Verspannungsrisse“ handeln kann, tritt auch kein Garantiefall ein.
Wir bedauern dies Ihnen so mitteilen zu müssen und möchten Ihnen dennoch eine Lösung vorschlagen:
Wir können Ihnen eine neue passende Scheibe bestellen und dann auch austauschen – wir machen Ihnen dafür eine gutes Preis-Leistungs-Angebot.
Bitte teilen Sie uns den weiteren Vorgang mit.